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Neuausschreibung Rosenheimer Kreuz

Die Bayerische Eisenbahngesellschaft (BEG) schreibt die Vergabe des Rosenheimer Kreuzes neu aus. Die Vergabe für den Zeitraum Dezember 2028 bis Dezember 2042 erfolgt in einem europaweiten offenen Verfahren.

Folgende Linien sind enthalten:
– RE 5 München Hbf – Rosenheim – Salzburg
– RB 54 München Hauptbahnhof – Rosenheim – Kufstein
– RB 58 München – Deisenhofen – Holzkirchen – Rosenheim
Liniennetz Rosenheimer Kreuz (ROX)

Leistungsbeschreibung

Diese Leistungen werden derzeit von der Bayerischen Oberlandbahn GmbH unter der Marke Bayerische Regiobahn (BRB) betrieben. 
Der Fahrplan bleibt weitgehend unverändert. Auf den Linien RE5 und RB54 ist weiterhin ein Stundentakt vorgesehen, der an Werktagen (Mo-Fr) morgens zwischen Traunstein bzw. Kufstein und München Hbf und nachmittags in der Gegenrichtung verdichtet wird.
Die Linie RB58 verkehrt weiterhin im Stundentakt zwischen Rosenheim und Holzkirchen und wird ebenfalls an Werktagen (Mo-Fr) verstärkt. Zwischen Holzkirchen und Deisenhofen wird nur werktags in der Hauptverkehrszeit gefahren. Im Abschnitt Deisenhofen – München verkehrt die RB 54 werktags im Stundentakt. In der Hauptverkehrszeit wird der Takt auf einen Halbstundentakt verdichtet.

Fahrzeuge

Bei den Fahrzeugen werden neue und/oder gebrauchte Elektrofahrzeuge mit großen Mehrzweckbereichen für Fahrräder, Niederflureinstieg von 76 cm und fahrzeuggebundener Einstiegshilfe gefordert. Pro Fahrzeug sind zwei Rollstuhlplätze vorzusehen. Zur bestmöglichen Information der Fahrgäste sind akustische Durchsagen und optische (Echtzeit-) Informationen einzubauen. Selbstverständlich wird auch ein kostenloser WLAN-Zugang zur Verfügung stehen. Um ein sicheres Gefühl im Zug zu gewährleisten, wird auf den Linien RE5 und RB54 im gesamten Streckenabschnitt mindestens 1 Kundenbetreuer:in pro Zug gefordert. Bei der Linie RB58 wird in mindestens 30 Prozent der Züge ein:e Kundenbetreuer:in gefordert.

Weitere Anforderungen & Informationen

Weitere Anforderungen an den zukünftigen Betreiber sind Pünktlichkeit, Zuverlässigkeit, Anschlusssicherung, Störfallmanagement, Sitzplatzkapazität, Information, Sauberkeit, Sicherheit und Serviceorientierung. Bei Nichteinhaltung dieser Vereinbarungen werden Vertragsstrafen („Pönalen”) fällig.

Bis Oktober 2024 können sich Unternehmen um den Zuschlag bewerben. Ende dieses Jahres wird der Gewinner bekannt gegeben. 

 

Letzte Aktualisierung: 07.05.2024 | 14:00 Uhr
Lesezeit ca 5min

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